Verpflichtende Elternberatung nach §95 AußStrG
ist seit Februar 2013 gesetzlich verpflichtend (§ 95 Abs. 1a AußStrG). Zielgruppe sind alle Personen und Paare, die gemeinsame Kinder haben und sich scheiden lassen möchten. Für die einvernehmliche Scheidung ist gegenüber dem Gericht der Nachweis einer absolvierten Elternberatung erforderlich.
Ich bin zertifiziert, diese Beratung rechtsgültig durchzuführen. Im Unterschied zu größeren Einrichtungen biete ich Ihnen diese Beratung einzeln oder als Paar und nicht in der Gruppe an. Nur so ist es möglich, auf Ihre individuelle Situation und ihre Fragen einzugehen. Bisherige Erfahrungen zeigen mir, dass meine Beratungs-Klientinnen und -Klienten auch persönlich sehr von diesen Gesprächen profitieren und dass sie diese zunächst vermeintliche "lästige Pflicht" als hilfreich und unterstützend erleben. Ziel ist dabei keineswegs die Klärung Ihrer möglichen Paarkonflikte, sondern die Beratung in Zusammenhang mit den Folgen der Scheidung für Ihre Kinder und Ihrer Rolle als Elternteil.
Aufgrund meiner Tätigkeit als Sachverständiger für Familienpsychologie erlebe ich auch, welche Schwierigkeiten auf Kinder und deren Eltern nach Scheidung zukommen können. Daher sehe ich dieses Gespräch als eine wichtige Möglichkeit, Ihren Kindern die durchaus unangenehmen und teilweise dramatischen Folgen zu ersparen.