Sachverständigentätigkeit
Aufgrund meiner Prüfung zum "Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen" werde ich häufig von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft und anderen öffentlichen Körperschaften als Sachverständiger bestellt.
Meine Eintragung und die entsprechenden Fachgebiete finden Sie in der offiziellen Liste des Bundesministeriums für Justiz hier: Eintragung Mag. Dominik M. Rosenauer, MSc
Privatgutachten und private Stellungnahmen
Aufgrund meiner Eintragung in die Liste der Sachverständigen werde ich immer wieder von Privaten als Sachverständiger angefragt. Ich nehme solche Aufträge aber generell nicht an.
Zu begründen ist dies damit, dass Privatgutachten vor Gerichten in der Regel als Gefälligkeitsgutachten bewertet und nicht gewürdigt werden.
Als Privatgutachter steht einem nie der gesamte Gerichtsakt und somit ausreichend Information (auch z.B. von der "Gegenseite") zu Verfügung. Aus diesem Grund müssen Privatgutachten daher notwendigerweise einseitig sein, selbst wenn sie objektiv erstellt werden.
Sollten Sie daher in Ihrem Gerichtsfall die Fachmeinung eines Sachverständigen benötigen, rate ich dazu, die Bestellung eines Sachverständigen bei Gericht zu beantragen. Als vom Gericht bestellter Sachverständiger bin ich "Hilfsperson des Gerichts". Daher hat meine Expertise rechtlich mehr Gewicht, als ein von Ihnen privat eingebrachtes Gutachten, das dann lediglich den Rang eines "Beweismittels" hat und daher der richterlichen Beweiswürdigung unterliegt.