Sachverständigentätigkeit

Aufgrund meiner Zertifizierung und Zulassung zum "Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen" werde ich häufig von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft und anderen öffentlichen Körperschaften als Sachverständiger bestellt.

Meine Eintragung und die entsprechenden Fachgebiete finden Sie in der offiziellen Liste des Bundesministeriums für Justiz hier: Eintragung Mag. Dominik M. Rosenauer, MSc

Darüber hinaus biete ich unter anderem Vorträge, Seminare und Fortbildungen zu den Themen

  • Aussagepsychologie
  • Risk Assessment
  • Familienpsychologie

an. 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an mich

Privatgutachten und private Stellungnahmen

Aufgrund meiner Eintragung in die Liste der Sachverständigen werde ich immer wieder von Privaten als Sachverständiger angefragt. Ich nehme solche Aufträge aber generell nicht an.

Zu begründen ist dies damit, dass Privatgutachten vor Gerichten in der Regel als "Gefälligkeitsgutachten" bewertet und entsprechend der freien Beweiswürdigung des Gerichts nicht gewürdigt werden.

Als Privatgutachter steht einem nie der gesamte Gerichtsakt und somit ausreichend Information (auch z.B. von der "Gegenseite") zu Verfügung. Aus diesem Grund müssen Privatgutachten daher notwendigerweise einseitig sein, selbst wenn sie objektiv und lege artis erstellt werden.

Sollten Sie daher in Ihrem Gerichtsfall die Fachmeinung eines Sachverständigen benötigen, rate ich dazu, die Bestellung eines Sachverständigen bei Gericht zu beantragen. Als vom Gericht bestellter Sachverständiger bin ich "Hilfsperson des Gerichts". Daher hat meine Expertise rechtlich mehr Gewicht, als ein von Ihnen privat eingebrachtes Gutachten, das dann lediglich den Rang eines "Beweismittels" hat und daher der richterlichen Beweiswürdigung unterliegt.