Definition
Erinnerungskontakte sind Zusammentreffen zwischen Elternteilen, die von einem Kind abgelehnt werden und dem Kind, die nach eingehender Vorbereitung mit dem Kind und dem Erwachsenen, zwei bis vier Mal pro Jahr stattfinden.
Wann?
Erinnnerungskontakte sollten vom Gericht dann angeordnet werden, wenn
- ein älteres urteilsfähiges Kind den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil hartnäckig verweigert
- Sachverständige den Kontakt als zumutbar erachten
- bisherige Versuche zur Wiederherstellung von Kontakten gescheitert sind (begleitete Kontakte, begleitete Übergaben)
- die Verweigerung nicht auf nachweisliche und nachvollziehbare Gründe (Missbrauch, Gewalt) zurückzuführen ist
- es sich beim abgelehnten Elternteil nachweislich um einen ausreichend erziehungsfähigen Elternteil handelt
- der hauptsächlich betreuende Elternteil Kontakte nicht unterstützt
Erinnerungskontakte sind
- eine Kindesschutzmaßnahme
- strukturierte, informelle Begegnungen zwischen dem Elternteil und Jugendlichen ohne Interaktions- u. Beziehungsanspruch oder -verpflichtung
- ca. 2 - 4 Kontakte von 60 - 90 Min. pro Jahr bis ca. 16. Lebensjahr nach vorangegangenen Vorbereitungsgesprächen
- unter der Moderation einer nicht in den Fall involvierten Fachperson
- kein "Trostpreis" für den geschädigten Elternteil
- ein Abgleich der kindlichen Erinnerung mit der Realität